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   LAG Hamm, 29.01.2001 - 19 Sa 257/00   

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LAG Hamm, 29.01.2001 - 19 Sa 257/00 (https://dejure.org/2001,19354)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29.01.2001 - 19 Sa 257/00 (https://dejure.org/2001,19354)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29. Januar 2001 - 19 Sa 257/00 (https://dejure.org/2001,19354)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Nachtarbeit; Zuschlag; Zeitzuschlag; Entgeltzuschlag; Nachtarbeitszuschlag; Wahlschuld; Angemessenheit; angemessen

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Nachtarbeit; Zuschlag; Zeitzuschlag; Entgeltzuschlag; Nachtarbeitszuschlag; Wahlschuld; Angemessenheit; angemessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahlschuld bei der Gewährung bezahlter freier Tage oder eines Entgeltzuschlags für geleistete Nachtarbeit; Branchentarifvertrag bei der Bemessung des entgeltlichen Nachtarbeitszuschlags

  • hensche.de

    Nachtarbeit, Nachtarbeit: Ausgleich

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 16/97

    Mitbestimmung bei betrieblichen Ausgleichsregelungen für Nachtarbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 29.01.2001 - 19 Sa 257/00
    Denn zutreffend wird in der Rechtsprechung (BAG, Urt. v. 26.08.1997 - 1 ABR 16/97 - AP Nr. 74 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, BI. 4 R; Urt. v. 24.02.1999 - 4 AZR 62/98 - AP Nr. 17 zu § 3 TVG Verbandszugehörigkeit, BI. 4 f.; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 21.01.1997 - 1 Sa 467/96 - LAGE Nr. 1 zu § 6 ArbZG, S. 5) und Literatur (z.B. Buschmann/Ulber, ArbZG, 3. Aufl., § 6 Rn. 27; Roggendorff, ArbZG, § 6 Rn. 41; Schliemann, ArbZG, § 6 Rn. 86; ders. in: Schliemann/Förster/Meyer, Arbeitszeitrecht, Rn. 476; Zmarzlik/Anzinger, Kommentar zum ArbZG, § 6 Rn. 58) davon ausgegangen, dass es sich bei dem in § 6 Abs. 5 ArbZG vorgeschriebenen Ausgleich für geleistete Nachtarbeit um eine Wahlschuld im Sinne der §§ 262 ff. BGB handelt.

    Folglich kann der Arbeitgeber als Schuldner nach § 262 BGB im Zweifel wählen, ob er seine Verpflichtung durch Gewährung bezahlter freier Tage, durch einen Entgeltzuschlag oder durch eine Kombination aus beidem erfüllt; bei dessen Ausübung hat er dann allerdings die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 und 10 BetrVG zu beachten (BAG, Urt. v. 26.08.1997 - 1 ABR 16/97 - AP Nr. 74 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, BI. 4 R ff.).

    Dem trägt die Kompensation in Form der Gewährung von Freizeit weit mehr Rechnung als die Zahlung von Zuschlägen (BAG, Urt. v. 26.08.1997 - 1 ABR 16/97 - AP Nr. 74 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitzeit, BI. 4 R; Anzinger, RdA 1994, 11, 17; Schliemann, ArbZG, § 6 Rn. 86; Zmarzlik/Anzinger, a.a.O).

    Es besteht also eine gewisse Offenheit für die Arbeitsvertragsparteien, wobei nach dem Gesetzeszweck abzuwägen ist zwischen den Belangen des betroffenen Arbeitnehmers, namentlich dem Umfang und der Intensität der Belastung durch Nachtarbeit, und den betrieblichen Notwendigkeiten sowie den wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers (BAG, Urt. v. 26.08.1997 - 1 ABR 16/97 - AP Nr. 74 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, BI. 5 R).

  • BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 62/98

    Außerordentliche Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband und Tarifgebundenheit

    Auszug aus LAG Hamm, 29.01.2001 - 19 Sa 257/00
    Denn zutreffend wird in der Rechtsprechung (BAG, Urt. v. 26.08.1997 - 1 ABR 16/97 - AP Nr. 74 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, BI. 4 R; Urt. v. 24.02.1999 - 4 AZR 62/98 - AP Nr. 17 zu § 3 TVG Verbandszugehörigkeit, BI. 4 f.; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 21.01.1997 - 1 Sa 467/96 - LAGE Nr. 1 zu § 6 ArbZG, S. 5) und Literatur (z.B. Buschmann/Ulber, ArbZG, 3. Aufl., § 6 Rn. 27; Roggendorff, ArbZG, § 6 Rn. 41; Schliemann, ArbZG, § 6 Rn. 86; ders. in: Schliemann/Förster/Meyer, Arbeitszeitrecht, Rn. 476; Zmarzlik/Anzinger, Kommentar zum ArbZG, § 6 Rn. 58) davon ausgegangen, dass es sich bei dem in § 6 Abs. 5 ArbZG vorgeschriebenen Ausgleich für geleistete Nachtarbeit um eine Wahlschuld im Sinne der §§ 262 ff. BGB handelt.

    Gibt es dafür vorliegend -wie bereits ausgeführtkeine Anhaltspunkte und haben auch die Vertragsparteien den ihnen eingeräumten Spielraum nicht ausgefüllt, ist es aus Sicht der Kammer sachgerecht, auf die entsprechende Regelung im einschlägigen Branchentarifvertrag zurückzugreifen (vgl. Buschmann/Ulber, a.a.O., § 6 Rn. 30; ErfK/Wank, 2. Aufl. 2001, § 6 ArbZG Rn. 25; Roggendorff, a.a.O., § 6 Rn. 43; Zachert, RdA 2000, 107, 109).

  • BAG, 10.04.1991 - 5 AZR 226/90

    Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung

    Auszug aus LAG Hamm, 29.01.2001 - 19 Sa 257/00
    Deshalb verfährt das Bundesarbeitsgericht auch bei der Konkretisierung des vergleichbaren Begriffs der angemessenen Vergütung in § 10 Abs. 1 Satz 1 BBiG entsprechend; es führt in dem Zusammenhang zutreffend aus, mangels anderer Anhaltspunkte sei auf die einschlägigen Tarifverträge zurückzugreifen, weil in den Tarifbestimmungen die Belange beider Seiten eingeflossen und berücksichtigt worden seien (z.B. BAG, Urt. v. 10.04.1991 - 5 AZR 226/90 - AP Nr. 3 zu § 10 BBiG, BI. 2 R f.; Urt. v. 07.03.1990 - 5 AZR 217/89 - AP Nr. 28 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis, BI. 3 R; Urt. v. 18.06.1980 - 4 AZR 545/78 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis, BI. 3).
  • BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 483/94

    Auslegung eines Tarifvertrages; Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 29.01.2001 - 19 Sa 257/00
    Eine dazu passende Regelung findet sich in § 5 Abs. 4 Satz 2 des MTV Einzelhandel NW, wonach die Abgeltung von Mehrarbeitsstunden durch Freizeit "mit den entsprechenden Zeitzuschlägen" erfolgen kann (vgl. dazu BAG, Urt. v. 07.02.1995 - 3 AZR 483/94 - AP Nr. 54 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, BI. 4).
  • BAG, 07.03.1990 - 5 AZR 217/89

    Ausbildungsvergütung für Ausbildung zur Altenpflegerin

    Auszug aus LAG Hamm, 29.01.2001 - 19 Sa 257/00
    Deshalb verfährt das Bundesarbeitsgericht auch bei der Konkretisierung des vergleichbaren Begriffs der angemessenen Vergütung in § 10 Abs. 1 Satz 1 BBiG entsprechend; es führt in dem Zusammenhang zutreffend aus, mangels anderer Anhaltspunkte sei auf die einschlägigen Tarifverträge zurückzugreifen, weil in den Tarifbestimmungen die Belange beider Seiten eingeflossen und berücksichtigt worden seien (z.B. BAG, Urt. v. 10.04.1991 - 5 AZR 226/90 - AP Nr. 3 zu § 10 BBiG, BI. 2 R f.; Urt. v. 07.03.1990 - 5 AZR 217/89 - AP Nr. 28 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis, BI. 3 R; Urt. v. 18.06.1980 - 4 AZR 545/78 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis, BI. 3).
  • BAG, 03.10.1969 - 3 AZR 400/68

    Mehrarbeitsvergütung - Mehrarbeit - Abgeltung - Mehrarbeitszuschlag -

    Auszug aus LAG Hamm, 29.01.2001 - 19 Sa 257/00
    c) lm Zusammenhang mit der verwandten Frage der Abgeltung von Mehrarbeitszuschlägen in Freizeit hat das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 26.10.1961 - 5 AZR 370/60 - AP Nr. 11 zu § 15 AZO, BI. 4 R; Urt. v. 03.10.1969 - 3 AZR 400/68 - AP Nr. 12 zu § 15 AZO, BI. 5 R; zustimmend Schmid, BB 1966, 1314; vgl. auch LAG Düsseldorf, Urt. v. 21.03.1957 - 2 Sa 28/57 - BB 1957, 613 mit zustimmender Anmerkung Gumpert) es für sachgerecht gehalten, bei 25 % Entgeltzuschlag auch einen entsprechenden ,,Freizeitzuschlag" zu gewähren.
  • BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 545/78

    Berufsbildung - Ausbildungsvergütung - Krankenschwester - Schwesternschülerin -

    Auszug aus LAG Hamm, 29.01.2001 - 19 Sa 257/00
    Deshalb verfährt das Bundesarbeitsgericht auch bei der Konkretisierung des vergleichbaren Begriffs der angemessenen Vergütung in § 10 Abs. 1 Satz 1 BBiG entsprechend; es führt in dem Zusammenhang zutreffend aus, mangels anderer Anhaltspunkte sei auf die einschlägigen Tarifverträge zurückzugreifen, weil in den Tarifbestimmungen die Belange beider Seiten eingeflossen und berücksichtigt worden seien (z.B. BAG, Urt. v. 10.04.1991 - 5 AZR 226/90 - AP Nr. 3 zu § 10 BBiG, BI. 2 R f.; Urt. v. 07.03.1990 - 5 AZR 217/89 - AP Nr. 28 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis, BI. 3 R; Urt. v. 18.06.1980 - 4 AZR 545/78 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis, BI. 3).
  • Drs-Bund, 28.06.1993 - BT-Drs 12/5282
    Auszug aus LAG Hamm, 29.01.2001 - 19 Sa 257/00
    a) Bei der Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Angemessenheit in diesem Zusammenhang ergibt sich aus den Gesetzesmaterialien, dass nach § 12 des Entwurfs unter anderem der SPD-Fraktion vom 28.06.1993 (BT-Drucksache 12/5282, S. 5) für jeweils 20 Tage Nachtarbeitszeit mit täglich mehr als drei Stunden ein arbeitsfreier Tag gewährt werden sollte.
  • BAG, 26.10.1961 - 5 AZR 370/60

    Auslegung des Parteiwillens - Gesetzeskonforme Weise - Nachprüfbarer Verstoß in

    Auszug aus LAG Hamm, 29.01.2001 - 19 Sa 257/00
    c) lm Zusammenhang mit der verwandten Frage der Abgeltung von Mehrarbeitszuschlägen in Freizeit hat das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 26.10.1961 - 5 AZR 370/60 - AP Nr. 11 zu § 15 AZO, BI. 4 R; Urt. v. 03.10.1969 - 3 AZR 400/68 - AP Nr. 12 zu § 15 AZO, BI. 5 R; zustimmend Schmid, BB 1966, 1314; vgl. auch LAG Düsseldorf, Urt. v. 21.03.1957 - 2 Sa 28/57 - BB 1957, 613 mit zustimmender Anmerkung Gumpert) es für sachgerecht gehalten, bei 25 % Entgeltzuschlag auch einen entsprechenden ,,Freizeitzuschlag" zu gewähren.
  • LAG Düsseldorf, 21.03.1957 - 2 Sa 28/57
    Auszug aus LAG Hamm, 29.01.2001 - 19 Sa 257/00
    c) lm Zusammenhang mit der verwandten Frage der Abgeltung von Mehrarbeitszuschlägen in Freizeit hat das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 26.10.1961 - 5 AZR 370/60 - AP Nr. 11 zu § 15 AZO, BI. 4 R; Urt. v. 03.10.1969 - 3 AZR 400/68 - AP Nr. 12 zu § 15 AZO, BI. 5 R; zustimmend Schmid, BB 1966, 1314; vgl. auch LAG Düsseldorf, Urt. v. 21.03.1957 - 2 Sa 28/57 - BB 1957, 613 mit zustimmender Anmerkung Gumpert) es für sachgerecht gehalten, bei 25 % Entgeltzuschlag auch einen entsprechenden ,,Freizeitzuschlag" zu gewähren.
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.01.1997 - 1 Sa 467/96

    Tarifvertragliche Ausgleichsregelung; Arbeitsverhältnis; Begründungsstichtag

  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 202/01

    Nachtarbeit - Zuschlag - Angemessenheit

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 29. Januar 2001 - 19 Sa 257/00 - wird zurückgewiesen.
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